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   OLG Frankfurt, 13.05.1987 - 5 WF 23/87   

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https://dejure.org/1987,4520
OLG Frankfurt, 13.05.1987 - 5 WF 23/87 (https://dejure.org/1987,4520)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.05.1987 - 5 WF 23/87 (https://dejure.org/1987,4520)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Mai 1987 - 5 WF 23/87 (https://dejure.org/1987,4520)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 1378, 1910; EGBGB Art. 15, Art. 220
    Familienvermögensrecht; Rechtsanwendung bei Güterrechtsstreitigkeiten geschiedener ausländischer Eheleute mit Lebensmittelpunkt Inland; Mehrstaater; Beginn der Verjährungsfrist für den Zugewinnausgleichsanspruch bei Gebrechlichkeitspflegschaft.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zugewinnausgleichsanspruch; Verjährungsfrist; Kenntnis des Gebrechlichkeitspflegers; Rechtskräftige Scheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1378

Papierfundstellen

  • FamRZ 1987, 1147
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.09.1986 - IVb ZR 52/85

    Wirksamkeit des Haager Ehewirkungsabkommens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.05.1987 - 5 WF 23/87
    Diese Anknüpfung ist ebenso wie die frühere verfassungswidrige Anknüpfung in Art. 15 Abs. 1 EGBGB (a.F.) als verfassungswidrig unbeachtlich (BGH FamRZ 1986, 1200 = EzFamR EGBGB Art. 220 Nr. 1 = BGHF 5, 502).

    Diese Vorschrift stellt vorkonstitutionelles Recht dar, so daß eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 GG nicht in Betracht kommt (BGH FamRZ 1986, 1200 = EzFamR EGBGB Art. 220 Nr. 1 = BGHF 5, 502).

    Der gesamte Vermögenserwerb der Parteien beruht damit auf ihrer Erwerbstätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland, so daß bei der grundsätzlich gebotenen weiten Auslegung der genannten Anknüpfungsvorschrift (BGH FamRZ 1986, 1200, 1202 = EzFamR EGBGB Art. 220 Nr. 1 = BGHF 5, 502) nach der tatsächlichen Gestaltung der Lebensverhältnisse von der Anwendbarkeit deutschen Rechts ausgegangen werden muß.

  • BGH, 25.03.1982 - VII ZR 60/81

    Konto des Ehemanns - § 818 Abs. 4 BGB, § 279 BGB <Fassung bis 31.12.01>; §

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.05.1987 - 5 WF 23/87
    Diese Vorschrift gilt allerdings lediglich für den rechtsgeschäftlichen Bereich, während es etwa in dem Bereich der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gemäß § 852 BGB grundsätzlich auf die Kenntnis des Verletzten ankommt (BGH VersR 1955, 234); jedoch muß sich derjenige, der einen anderen mit der Erledigung bestimmter Angelegenheiten in eigener Verantwortung betraut, das in diesem Rahmen erlangte Wissen in entsprechender Anwendung von § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen (BGHZ 83, 293, 296 = FamRZ 1982, 776 = BGHF 3, 154).
  • BGH, 28.04.1967 - IV ZB 448/66

    Einstweilige Unterbringung eines Pfleglings

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.05.1987 - 5 WF 23/87
    Der Pfleger eines geschäftsfähigen Pflegebefohlenen ist nicht gesetzlicher Vertreter wie der Vormund, sondern lediglich ein Bevollmächtigter iSd §§ 166 ff BGB, dessen Bevollmächtigung nicht auf Erteilung einer Vollmacht, sondern auf einem Hoheitsakt beruht (BGHZ 48, 147, 160 = FamRZ 1967, 620, 624).
  • BGH, 09.02.1955 - VI ZR 40/54
    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.05.1987 - 5 WF 23/87
    Diese Vorschrift gilt allerdings lediglich für den rechtsgeschäftlichen Bereich, während es etwa in dem Bereich der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gemäß § 852 BGB grundsätzlich auf die Kenntnis des Verletzten ankommt (BGH VersR 1955, 234); jedoch muß sich derjenige, der einen anderen mit der Erledigung bestimmter Angelegenheiten in eigener Verantwortung betraut, das in diesem Rahmen erlangte Wissen in entsprechender Anwendung von § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen (BGHZ 83, 293, 296 = FamRZ 1982, 776 = BGHF 3, 154).
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